Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle - auch künftige - Lieferungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen stets der Schriftform.

Lieferung

Soweit Liefertermine nicht im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet sind, sind alle Angaben über Lieferfristen und Liefertermine unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die in allen Einzelheiten geklärte Bestellung des Kunden und alle damit im Zusammenhang stehenden, vom Kunden beizubringenden Unterlagen vorliegen. Liefertermine verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Bestellung nachträglich geändert wird oder sich die Bearbeitung aus sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert.
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder, wenn uns die Leistung unmöglich oder wesentlich erschwert wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung und sonstige Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen.
Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde berechtigt, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens 4 Wochen betragen muss. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde, sofern dies mit der Fristsetzung angedroht wurde, vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Zu Teillieferungen und deren gesonderter Berechnung sind wir berechtigt. Dem Kunden stehen in diesem Fall Rechte wegen Lieferverzugs nur hinsichtlich des ausstehenden Teils der Lieferung zu, es sei denn, daß wegen des Teilverzugs an der Vertragserfüllung insgesamt objektiv kein Interesse mehr besteht.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die zu liefernde Sache an die den Transport ausführende Person übergeben haben. Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Gegenstände unverzüglich nach der Zustellung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und auf Vollständigkeit zu prüfen, festgestellte Mängel durch das Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen und zu melden.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis der Kunde die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten unsere Preise für die Lieferung frei Haus des Empfängers. Soweit nichts anderes vermerkt, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Lieferumfang

Bei Hardware verpflichten wir uns zur Lieferung der im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gegenstände. Sonstige Leistungen, wie insbesondere die Aufstellung und Installation der gelieferten Gegenstände beim Kunden sowie etwaige Anpassungen an spezielle Kundenbedürfnisse sind nicht im Kaufpreis inbegriffen und werden ggf. nach Aufwand berechnet.
Soweit dies ohne Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit, Qualität und Gewährleistung möglich ist, sind wir berechtigt, an der zu liefernden Hardware Änderungen vorzunehmen und bei Austausch- oder Erweiterungskomponenten Produkte anderer Hersteller einzusetzen.
Bei Standardsoftware ist unsere Lieferpflicht auf die Übergabe der Programmträger und der Bedienungsanleitung sowie auf die Einräumung eines nicht ausschließlichen und nicht über-tragbaren Nutzungsrechts gemäß der gesondert abzuschließenden Lizenzvereinbarung beschränkt. Vertragsgegenstand ist die Software gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Programmdoku- mentation.
Zu Service und Pflegeleistungen, wie Installation des Softwareproduktes, Einweisung, Schulung und Nachschulung des Käufers bzw. seines Personals, Installation von Änderungen und Verbesserungen, Umstellung der Software auf ein anderes Betriebssystem, ein anderes Hardwaresystem oder eine andere Programmiersprache, Beratung in allen Fällen des Einsatzes und der Anwendung des Softwareproduktes einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungserfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis, sind wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung verpflichtet. Auch wenn solche Leistungen im Einzelfall nicht berechnet werden, zählen sie nicht zum Lieferumfang; ihr Fehlschlagen berechtigt daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

Gewährleistung

Für von uns gelieferte Hard- und Software leisten wir für die Dauer von 6 Monaten nach Auslieferung Gewähr für bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhandene Mängel. Bei gleichzeitigem Bezug von Hard- und Software beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems.
Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für den Fall, daß Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühr verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort auf etwaige Mängel zu untersuchen. Er hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Er hat ferner die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und in dem erforderlichen Maß an der Mängelbeseitigung mitzuwirken, insbesondere durch genaue Dokumentation der auftretenden Störungen. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Kunde einer der vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf die Einrede nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn die gelieferte Ware nicht entsprechend den jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gepflegt wurde, oder wenn ohne unsere Genehmigung an den betreffenden Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten von dritter Seite ausgeführt wurden. Für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, Erschütterung, unsachgemäße Behandlung und Bedienung sowie unterbliebene Reinigungsarbeiten oder ungeeignete Betriebsmittel zurückgehen, kann eine Gewährleistung nicht übernommen werden. Gleiches gilt für alle Störungen, die auf ungeeignete Umweltbedingungen, insbesondere Temperaturen, Feuchtigkeit, übermäßigen Staubanfall, chemische Einflüsse etc. zurückgehen. Bei Software leisten wir keine Gewähr für die Lauffähigkeit auf von uns nicht freigegebenen Rechnersystemen.
Wir übernehmen ferner keine Gewähr dafür, daß die Software in jeder Hinsicht unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet, und daß die darin enthaltenen Funktionen in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Kunden entsprechen. Bei Softwarefehlern, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, kann die Mängelbeseitigung auch durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers erfolgen.
Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, daß Hardwarekauf und Softwareüberlassung voneinander abhängig sein sollen, berechtigen etwaige Mängel der Software nicht zum Rücktritt vom Hardwarekauf und umgekehrt. Ebenso wenig berechtigen Mängel bei einzelnen Hardwarekomponenten oder untergeordneten Software- modulen zum Rücktritt vom übrigen Lieferumfang.

Haftung

Wir haften für Schäden des Kunden nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfaßt nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden) und solche Mangelfolgeschäden, gegen die diese zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten; für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehend beschränkten Weise.

Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.